Die Weimarer Verfassung war die am 14. August 1919 verkündete erste effektive demokratische Verfassung Deutschlands. Mit ihr wurde das Deutsche Reich zu einer föderativen Republik mit einem gemischt präsidialen und parlamentarischen Regierungssystem. Die Weimarer Verfassung löste das am 10. Februar 1919 erlassene Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt ab, das die wichtigsten künftigen Verfassungsorgane und ihre Zuständigkeiten beschrieb.
Weimarer Verfassung

Die Weimarer Verfassung

Die Weimarer Verfassung war die am 14. August 1919 verkündete erste effektive demokratische Verfassung Deutschlands. Mit ihr wurde das Deutsche Reich zu einer föderativen Republik mit einem gemischt präsidialen und parlamentarischen Regierungssystem. Die Weimarer Verfassung löste das am 10. Februar 1919 erlassene Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt ab, das die wichtigsten künftigen Verfassungsorgane und ihre Zuständigkeiten beschrieb.
Viele ihrer Artikel entstammten direkt der Paulskirchenverfassung von 1849. Manche flossen ihrerseits in das heute geltende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ein. Nach dem Ort ihrer Verabschiedung wird das Deutsche Reich für die Dauer seiner demokratischen Periode von 1919 bis 1933 als Weimarer Republik bezeichnet.
Erster Stand
Der Erste Stand umfasste die Gruppe aller Geistlichen
Zweiter Stand
Der zweite Stand bestand aus Mitgliedern des Adels
Dritter Stand
Der Dritte Stand umfasste alle freien Bauern und Bürger
Mit der Weimarer Verfassung (Art. 109) durfte der deutsche Staat keine weiteren Adelstitel verleihen, und kein Deutscher durfte ausländische Titel oder Orden annehmen. Durch das heutige Grundgesetz wurde die Weimarer Verfassung nicht explizit aufgehoben, soweit sie ihm nicht entgegenstand; sie galt somit zunächst als einfaches Gesetz weiter und wurde dann erst im Rahmen von Rechtsbereinigungen weitgehend aufgehoben.
Übrig blieb aber noch der Art. 109 Abs. 3 Satz 2: „Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr (vom Staat) verliehen werden“, der nun geltendes Recht ist.
Und dies ist der Grund, warum es nicht möglich ist, einen Adelstitel in Deutschland zu tragen. Durch keine Adoption oder Heirat ist dies möglich. Es kann immer nur ein Namensbestandteil erworben werden, der adelig klingt. Das macht nach Aussen keinen großen Unterschied, aber als zukünftiger „Adeliger“ sollten Sie den Unterschied unbedingt kennen.