Ein Kurfürst war einer der ursprünglich sieben, später neun und zuletzt zehn ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand. Mit diesem Königstitel war traditionell der Anspruch auf die Krönung zum römisch-deutschen Kaiser durch den Papst verbunden. Die Bezeichnung Kurfürst geht auf das mittelhochdeutsche Wort kur oder kure für Wahl zurück, aus dem das neuhochdeutsche küren entstanden ist.
Adelstitel Formen
Welche Formen gibt es?
Kurfürst
Ein Kurfürst war einer der ursprünglich sieben, später neun und zuletzt zehn ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand. Mit diesem Königstitel war traditionell der Anspruch auf die Krönung zum römisch-deutschen Kaiser durch den Papst verbunden. Die Bezeichnung Kurfürst geht auf das mittelhochdeutsche Wort kur oder kure für Wahl zurück, aus dem das neuhochdeutsche küren entstanden ist.
Herzog
Der Herzog: ursprünglich waren Herzöge germanische Heerführer, die für die Dauer eines Kriegszuges von den freien Männern eines Stammes durch Wahl während eines Things bestimmt wurden. Üblicherweise wurden Krieger gewählt, die große Erfahrung und hohes Ansehen im Gemeinwesen vorweisen konnten. Bekannte germanische Herzöge waren Ariovist, Arminius, Marbod und Widukind.
Landgraf
Der Landgraf ist ein Fürstentitel und steht damit über dem einfachen Grafenstand. Im Heiligen Römischen Reich waren spätestens ab dem Spätmittelalter Land-, Mark- und einige Pfalzgrafen dem Reichsfürstenstand angehörig und damit den Herzögen faktisch gleichgestellt. Die Anrede der fürstlichen Landgrafen war (Königliche) Hoheit.
Fürst
Fürst und Fürstin sind sowohl allgemeine Herrscherbezeichnungen (Landesfürsten) wie auch spezielle Adelstitel mit eigenem Fürstenstand im Heiligen Römischen Reich bis etwa 1800, mit einem „Fürstentum“ als ausgewiesenem Herrschaftsgebiet. Die Erhebung in diesen Adelsstand wurde „Fürstung“ genannt.
Graf
Graf und Gräfin waren im Merowinger- und Frankenreich königliche Amtsträger, die in einer Verwaltungseinheit (Grafschaft, Gau) die königlichen Hoheitsrechte ausübten und in bestimmten Bereichen Stellvertreter des Königs/Kaisers war. Die dem Grafen abgeleiteten Titel Landgraf, Markgraf sowie einige Pfalzgrafen waren im Heiligen Römischen Reich dem Fürstenstand angehörig und standen in dessen Ordnung über dem Grafenstand.
Die adlige Familie
Alle von uns angebotene Adelstitel vererben sich automatisch auf Ihre Familie. So wird ihr Ehepartner zum Beispiel zum Graf oder zur Gräfin, Ihre Kinder zur Prinzessin oder zum Prinzen. Wir stellen für alle Familienmitglieder mit gleichem Nachnamen gerne weitere Ernennungs-Urkunden aus. Das gilt natürlich für einen Ehepartner und für alle Kinder.
Hier sehen Sie, von links nach rechts, wie die Titel Ihrer Familie lauten werden. Sortiert ist von oben nach unten nach Rang.
Mann
Kurfürst
Herzog
Landgraf
Fürst
Graf
Frau
Kurfürstin
Herzogin
Landgräfin
Fürstin
Gräfin
Tochter
Kurprinzessin
Prinzessin
Prinzessin
Erbprinzessin
Komtess
Sohn
Kurprinz
Prinz
Prinz
Erbprinz
Erbgraf