Als Familienwappen werden allgemein Wappen bezeichnet, die von Familien und Personen geführt werden. Familienwappen werden nach Gewohnheitsrecht an direkte männliche und weibliche Nachkommen mit deren Geburt weitergegeben und können solange geführt werden, solange der Name des Wappenstifters beibehalten wird. Das Wappenrecht ist ein gewohnheitsrechtliches Institut des Privatrechts, das jedermann zusteht.
Ihr eigenes Wappen
Zu Ihrem Adelstitel erhalten Sie von uns ein Wappen
Das Führen eines eigenen Wappens und das Annehmen eines Adelstitels können ein aufregendes Unterfangen sein, das die eigene Persönlichkeit und Geschichte zum Ausdruck bringt. Ein Wappen kann eine symbolische Darstellung der eigenen Werte und Leidenschaften sein und eine Verbindung zu den Wurzeln herstellen.
Als Familienwappen werden allgemein Wappen bezeichnet, die von Familien und Personen geführt werden. Familienwappen werden nach Gewohnheitsrecht an direkte männliche und weibliche Nachkommen mit deren Geburt weitergegeben und können solange geführt werden, solange der Name des Wappenstifters beibehalten wird. Das Wappenrecht ist ein gewohnheitsrechtliches Institut des Privatrechts, das jedermann zusteht.
Ihr Wappen genießt nach der Rechtsprechung und der herrschenden Literaturmeinung aufgrund seiner Nähe zum Namensrecht und seiner Eigenschaft als absolutes Recht den Schutz des § 12 BGB. Damit dem Wappen der Schutz des § 12 BGB zukommt, muss das Wappen individualisierende Unterscheidungskraft aufweisen und damit zur namensmäßigen Kennzeichnung geeignet erscheinen, oder es muss eine besondere Verkehrsgeltung haben. Den privatrechtlichen Schutz genießen auch die Wappen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Diese sind darüber hinaus rechtlich besonders geschützt (u. a. durch § 124 OWiG). Das Markenrecht bietet bestimmten Zeichen einen gewissen Schutz, als dass die Ähnlichkeit oder Übereinstimmung von Markenanmeldungen mit zwischennationalen Wappen und anderen Symbolen als absolutes Eintragungshindernis gilt (§ 8 Abs. 2 Nr. 6 Markengesetz).
Ein Wappen genießt in seiner künstlerischen Gestaltung grundsätzlich den Schutz des Urheberrechts. Ein Wappen ist ein schildförmiges Zeichen, angelehnt an den Schild als Schutzwaffe des Mittelalters. Es kann als Hoheitszeichen für einen Staat, ein Land oder eine Stadt stehen oder symbolisch die Bedeutung einer Dynastie, einer Familie oder einer Person repräsentieren und legitimieren. Familienwappen, die eine Nobilitierung (Erhebung in den Adelsstand) belegen, sind erblich. Wappen wurden ursprünglich in stilisierender Darstellung und meist mehrfarbiger Gestaltung nach vorgegebener Kodifizierung gestaltet, basierend auf den Vorgaben der überlieferten Heraldik. Heute werden Wappen meist in freier und formal sehr reduzierter Formensprache gearbeitet.
Das Wappen war ursprünglich ein Abzeichen auf einem Schild. Wappen sind in ihrer klassischen, mittelalterlichen Form in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts, der Zeit der Kreuzzüge entstanden – also unter anderem im Zusammenhang mit dem Auftreten großer Ritterheere. Mit dem Aufkommen von immer schwereren und geschlossenen Rüstungen waren Freund und Feind in der Schlacht nicht mehr erkennbar, sodass das Wappen als Identifikationshilfe diente. Wie mittelalterliche Darstellungen zeigen, war das gerade bei der Reiterei der Fall. Besonders geeignet zur Anbringung des Wappens waren Schild und Helm. Sie wurden deshalb die symboltragenden Elemente der Wappen.
Im Hochmittelalter und der Zeit der lebenden Heraldik entwickelte sich zudem das Turnierwesen, bei dem der Herold zur Helmschau und vor den Kämpfen die einzelnen Teilnehmer anhand ihrer Wappen ankündigte. Auch hier wurde eine farbliche und symbolische Kennzeichnung auf den Schutzschilden oder Fahnen geführt, wobei kontrastreiche Farben, sogenannte Tinkturen, verwendet wurden, um die Wappensymbolik klar und weithin sichtbar zu machen. Ihr Adelswappen / Familienwappen ist ein Wappen, welches Ihnen als adlige Familie zugehört. Es wird mit einzelnen Zeichen personalisiert.