Japanische Adelstitel

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Bis ins 5. Jahrhundert n. Chr. war der Adel in Japan nur ein lockerer Verband von bodenbeherrschenden Sippen. Im 6. Jahrhundert erteilte die kaiserliche Zentralmacht des Tennō erbliche Standestitel an einige der Sippenoberhäupter. Die tatsächliche Befehlsgewalt der Sippenoberhäupter wurde damit staatlich delegiert und legitimiert.

Shōgun, in etwa „Barbaren unterwerfender großer General“/„Generalissimus“) war vom 12. Jahrhundert bis 1867 ein japanischer Militärtitel für Anführer aus dem Kriegeradel der Samurai.